35-jähriger Marco D. aus Mainz in Basel getötet: Ermittlungen auf Hochtouren
22.02.2012 - MAINZ / BASEL
Von Frank Schmidt-Wyk
Immer noch auf Hochtouren laufen die Ermittlungen der Kriminalpolizei in Basel wegen eines Tötungsdeliktes, begangen am 35-jährigen Marco D., der aus Mainz stammte: Am Montag, 6. Februar, entdeckte eine Arbeitskollegin D.’s Leiche in dessen Wohnung im Baseler Vorort Riehen, unmittelbar an der deutsch-schweizerischen Grenze. Laut Auskunft von Peter Gill, Sprecher der Staatsanwaltschaft Basel, war D. vermutlich in der Nacht auf Sonntag, 5. Februar, mit mehreren Messerstichen umgebracht worden. Schweizer Medienberichten zufolge lag der Tote im Schlafzimmer bäuchlings auf dem Bett, ordentlich zugedeckt vom Täter. Auf der Kommode soll ein blutgetränktes Kissen gelegen haben, an der Wand sollen sich Blutspritzer befunden haben, der Fernseher sei noch gelaufen.
Den Eltern wurde die Todesnachricht von der Mainzer Polizei überbracht, sie leben in Bad Kreuznach. Früher wohnte die Familie in Mainz, dort war Marco D. auch aufgewachsen, sein Abitur machte er an der IGS Bretzenheim. 2005 kam er in die Schweiz, zuletzt war er als Monteur bei einem Armaturenhersteller in Laufen im Kanton Basel-Land beschäftigt. Als er an jenem Montagmorgen nicht zur Arbeit erschien, auch nicht ans Telefon ging, wurde seine Kollegin misstrauisch und schaute nach. Die junge Frau soll Marco D. so nahe gestanden haben, dass er ihr einen Wohnungschlüssel anvertraut hatte.
20-köpfige Sonderkommission
Kurz darauf wurden zunächst zwei Verdächtige aus dem familiären Umfeld des Getöteten festgenommen, wie es offiziell hieß. Zeitungsberichten zufolge soll es sich um Personen aus der Familie der Ex-Frau von Marco D. gehandelt haben, die angeblich aus der Türkei oder aus dem Balkan stammte. Der Verdacht erhärtete sich jedoch nicht, beide Festgenommenen wurden rasch wieder auf freien Fuß gesetzt.
Bald darauf führten die Ermittlungen der rund 20-köpfigen Sonderkommission der Kripo Basel jedoch zur Festnahme eines weiteren Verdächtigen, eines 24-jährigen Schweizers, der laut Gill aus Osteuropa stammt, aber keinerlei familiäre Bezüge zum Opfer oder dessen früherer Ehefrau aufweist. Am 13. Februar verfügte der Haftrichter gegen diesen Mann das in der Schweiz zulässige Maximum von drei Monaten Untersuchungshaft.
Über ein mögliches Motiv wollte Gill am Mittwoch keinerlei Aussagen machen, ebenso wenig über weitere Einzelheiten der Bluttat: „Die Sonderkommission ermittelt noch.“ Es würden weiterhin Spuren ausgewertet und Zeugen vernommen.
