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Wirtschaftstipp 

Große Unterschiede bei Riester-Rente

30.08.2010 - WIESBADEN

Von Fritz Himmel

WIRTSCHAFTSTIPP Sparen mit staatlicher Hilfe / Förderung über Zulage oder Steuerabzug

Sparen fällt leichter, wenn der Staat mithilft. Bei keiner Anlage bekommen Vorsorgesparer so viel Geld geschenkt wie bei der Riester-Rente. Gefördert wird über Zulagen oder einen Steuerabzug.

W Förderregeln: Um die kompletten Zulagen zu erhalten, müssen vier Prozent des Bruttovorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Diese Summe braucht man jedoch nicht alleine aufbringen, denn die staatlichen Zulagen fließen in die Berechnung des Eigenanteils mit ein. Die Grundzulage beträgt jährlich 154 Euro. Für jedes Kind gibt der Staat 185 Euro dazu, für ab 2008 Geborene sind es sogar 300 Euro. Wer vor Vollendung des 25. Lebensjahres einen Vertrag abschließt, erhält zur Grundzulage im ersten Jahr einmalig 200 Euro extra.

W Rechenbeispiele: Fall 1 - Mann, ledig, ohne Kinder, Berufsanfänger, 26 Jahre alt. Als Angestellter hat er ein Jahreseinkommen von 16 000 Euro. Bei vier Prozent seines Gehaltes (640 Euro), abzüglich 154 Euro Grundzulage, müsste er monatlich 40,50 Euro selbst einzahlen. Fall 2 - verheiratet, zwei Kinder, ein Gehalt. Der Mann verdient im Jahr 40 000 Euro, seine Frau ist nicht berufstätig. Die Kinder sind sieben und 13 Jahre alt. Sie leben in einem gemeinsamen Haushalt, somit hat auch die Ehefrau Anspruch auf einen Vertrag plus Zulage. Bei vier Prozent des Gehalts des Mannes, abzüglich zweimal 154 Euro und zweimal 185 Euro Kinderzulage, würde bei ihm nur ein Eigenanteil von 76,83 Euro im Monat anfallen. Die Ehefrau muss gar keinen Eigenanteil zahlen, da bei ihr der abgeleitete Anspruch aus dem Vertrag ihres Mannes zum Tragen kommt.

W Versicherungsmodelle: Wer sich zum „Riestern“ für eine Rentenversicherung entscheidet, hat die Wahl zwischen zwei Varianten. Beim klassischen Modell erhalten Sparer eine Zinsgarantie von 2,25 Prozent auf den Sparanteil. Hier ist bereits bei Vertragsabschluss eine Mindestrente garantiert. Überschüsse können diese Garantie weiter erhöhen. Die Unterschiede beim Anlageerfolg sind gravierend. So würden beim Anbieter Axa im Tarif „Twin-Star Klassik IRG1“ einem jetzt 30-Jährigen Single mit 30 000 Euro Jahreseinkommen und bei monatlicher Zahlung des Mindestbeitrags für den maximalen Förderungserhalt später zu Rentenbeginn garantiert monatlich 222 Euro ausgezahlt, die Hannoversche Leben oder Hanse-Merkur24 liegen nur knapp darunter. Mit den erwarteten Überschüssen könnte die tatsächliche Rente sogar fast das Doppelte betragen. Wer dagegen auf den falschen Anbieter setzt, muss mit einer Garantie von nur rund 160 Euro monatlich auskommen. „Eine Differenz, die vor allem über die Jahre hochgerechnet, mehrere Tausend Euro ausmacht“, rechnen Verbraucherschützer vor. Das fondsbasierte Modell ist dann interessant, wenn noch genug Zeit bis zur Rente ist und so mögliche Kursrückschläge aufzuholen sind. Echte Verluste sind allerdings auch hier ausgeschlossen. Alle Anbieter müssen mindestens die Einzahlungen samt Zulagen zum Rentenbeginn garantieren. Diese Variante beinhaltet teurere Vertragsgebühren als das klassische Modell, ermöglicht aber höhere Wachstumschancen. Es ist daher wichtig, sich vor einem Vertragsabschluss genau über die Qualität der Fondspalette des Anbieters zu informieren. Gute Angebote offerieren die Swiss Life, die Postbank und Cosmos Direkt.

W Auszahlungsphase: Die Rente ist voll zu versteuern. Sozialversicherungsbeiträge müssen Riester-Rentner nicht zahlen. Bis auf eine Ausnahme - und die kann für Betroffene zu einer echten Rendite-Falle werden: Wer später nicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert, sondern in einer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse freiwillig versichert ist, wird dort auch für seine Riester-Bezüge zur Kasse gebeten. Von 200 Euro Rente gehen dann monatlich rund 35 Euro an die Kranken- und Pflegeversicherung.

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