Ohne Staatsexamen an die Tafel
25.01.2012 - CAMPUS
NEUORDNUNG Immer mehr Bundesländer führen Bachelor und Master auch für Lehramt ein
(dpa/mab). Bei der Einführung von Bachelor und Master waren die Lehramtsstudiengänge außen vor: Wer Lehrer werden wollte, musste sein Staatsexamen machen. Inzwischen sind die neuen Abschlüsse im Kommen. Wie das Studium im Detail aussieht, ist dabei von Bundesland zu Bundesland teils extrem unterschiedlich, viele bestehende Problemfelder bleiben so erhalten.
Fachlich sieht Gerd Mannhaupt, Professor für Grundschulpädagogik und Kindheitsforschung an der Universität Erfurt, im neuen System Vorteile: „Der Anteil der schulpraktischen Inhalte im Studium wurde erhöht, die Absolventen sind besser vorbereitet.“ Ein Vorteil ist zudem, dass ein „polyvalentes Bachelorstudium“ angeboten, wird, heißt: Es ist auf die Schule ausgerichtet, aber nicht festgelegt - die entgültige Entscheidung für den Lehrer- oder einen anderen Beruf kann nach dem Abschluss erfolgen.
Die Leiterin des Zentrums für Lehrerbildung der FU Berlin, Diemut Ophardts lobt die höhere Verbindlickeit der Studieninhalte. Die Arbeitsbelastung für Studenten, so Mannhaupt, sei im neuen System aber höher: „Im Grundschulstudium gab es früher in der Regel nicht einmal eine Zwischenprüfung, heute gibt es studienbegleitende Prüfungen vom ersten Semester an, auch Klausuren und Hausarbeiten.“
Für manche Studiengänge hat sich das Studium außerdem verlängert - Grundschullehrer etwa müssen in einigen Bundesländern nun sechs Semester bis zum Bachelor und weitere vier Semester bis zum Master studieren, früher lag die Regelstudienzeit insgesamt bei nur sieben Semestern.
Schwierig bleibt ein Universitätswechsel, bedauert Mannhaupt. Das liege auch daran, dass die Anzahl der geforderten Unterrichtsfächer von Bundesland zu Bundesland variiert. Und die Frage, welche Fächer zusammenpassen, ist in den Ländern nicht einheitlich geregelt - nicht zuletzt diese Entscheidung hat aber einen Einfluss darauf, wie nach dem Studium die Chance auf einen Referendariatsplatz steht.
Eine wichtige Änderung hat es in den Ländern mit neuem Abschluss im Hinblick auf die Prüfungen gegeben - hier werden nicht, wie bislang, zwei Staatsexamen (nach Studium und Referendariat) abgelegt: „Der Universitätsabschluss ist keine staatliche Prüfung mehr“, erklärt Mannhaupt. „Die Organisation der Prüfung ist Sache der Universität und nicht der staatlichen Prüfungsämter. Die Studierenden bekommen eine Äquivalenzbescheinigung. Das Kultusministerium erkennt die Masterprüfung als gleichwertigen Abschluss an“ - gleichwertig also zum Staatsexamen. Mit dem Master können sich die Absolventen dann bundesweit bewerben.
