EINHAUSEN - (grä). Im November stand die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in Einhausen auf der Tagesordnung einer Bürgerversammlung. Zwischenzeitlich hat eine von der Verwaltung beauftragte Kanzlei einen Satzungsentwurf erarbeitet, der heute, Donnerstag, 2. März, im Bürgerhaus ab 20 Uhr im Haupt- und Finanzausschuss beraten wird. Ziel der Verwaltung ist es, wiederkehrende Straßenbeiträge zum 1. Januar 2018 einzuführen.
Seit Jahren rügt die Kommunalaufsicht des Kreises Bergstraße die Einhäuser Praxis, Straßensanierungen über Einnahmen aus der Grundsteuer B zu finanzieren. Zum Januar 2008 hatte die Gemeindevertretung die Abschaffung der Straßenbeitragssatzung beschlossen. Damals wurde die Grundsteuer B von 240 auf 270 Punkte gehoben. Es folgten kontinuierliche Steigerungen. Jetzt beträgt der Hebesatz 400 Punkte.
Offensichtlich fehlte es auch an Mut
Grundhafte Sanierungen von Gemeindestraßen wurden in dieser Zeit allerdings nicht vorgenommen. Dafür waren die Einnahmen zu gering. Das Geld reichte gerade einmal für den Straßenunterhalt. Wie 2016 plant die Gemeinde für das laufende Haushaltsjahr mit Einnahmen aus der Grundsteuer B in Höhe von 640 000 Euro.
Den Hebesatz kräftig zu erhöhen, um Mittel etwa für Gehwegsanierungen in der südlichen Waldstraße oder in der Ernst-Ludwig-Straße und Hauptstraße erzielen, fehlte den Gemeindevertretern offensichtlich der Mut.
Seit 2013 können Kosten für den Um- und Ausbau von Ortsstraßen und Plätzen als wiederkehrende Beiträge auf die in einem Abrechnungsgebiet gelegenen Grundstücke verteilt werden. Einhausen ist ein solches Abrechnungsgebiet mit rund 2500 Grundstücken.