Kloster Lorsch: Grünen-Stadtverordneter will ein...

Zwischen Weschnitz und B 460 sollte den Plänen zufolge längst ein Parkplatz für das Kloster Lorsch angelegt sein.Foto: Hans-Jürgen Brunnengräber  Foto: Hans-Jürgen Brunnengräber

Ein Bürgerbegehren mit anschließendem Bürgerentscheid zum geplanten Besucherparkplatz für die Welterbestätte Lorsch hat der Grünen-Fraktions-Vize Matthias Schimpf am...

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LORSCH. Ein Bürgerbegehren mit anschließendem Bürgerentscheid zum geplanten Besucherparkplatz für die Welterbestätte Lorsch hat der Grünen-Fraktions-Vize Matthias Schimpf am Donnerstag im Anschluss an die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung angekündigt. Die Lorscher sollten „darüber abstimmen, ob für den Bau dieses Parkplatzes finanzielle Mittel aus dem Haushalt der Stadt Lorsch oder mit ihr verbundener Unternehmen verwandt werden sollen“, sagte Schimpf.

Derzeit werden mit der Aufstellung eines Bebauungsplans sowie einer Änderung des Flächennutzungsplans die baurechtlichen Voraussetzungen für den Bau des sogenannten Parkplatz Ost zwischen Weschnitz und der B 460 geschaffen. Diese Verfahren dürften im zweiten Halbjahr 2017 beendet sein.

Ein Bürgerbegehren richte sich ausdrücklich nicht gegen die Arbeit der Weltkulturerbestätte oder auch die Arbeit des Kuratoriums Weltkulturerbe Kloster Lorsch, betonte der Grünen-Kommunalpolitiker. Es sei allerdings festzustellen, dass es in der Lorscher Bevölkerung erhebliche Widerstände gegen den Parkplatz als solchen gebe. Das Bürgerbegehren sei auch nicht mit dem Wunsch der Lorscher SPD zu verwechseln, eine Bürgerbefragung zum Parkplatz Ost vorzunehmen, betonte Schimpf. Eine solche Befragung plus Abstimmung gilt als rechtlich problematisch.

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Für ein Bürgerbegehren hingegen gibt es klare rechtliche Regelungen in der Hessischen Gemeindeordnung. Es muss in Kommunen der Größe Lorschs von mindestens zehn Prozent der bei der letzten Gemeindewahl amtlich ermittelten Zahl der wahlberechtigten Einwohner unterzeichnet sein, im Fall Lorsch sind also rund 1100 Unterschriften für ein Bürgerbegehren notwendig.

Das Verfahren ist zweistufig. Erst kommt das Bürgerbegehren, über dessen Zulässigkeit der Magistrat befindet, dann folgt der Bürgerentscheid. Es sei denn, die Stadtverordnetenversammlung schließt sich dem Bürgerbegehren an.

In den Fraktionen überwiegt die Einschätzung, dass der Parkplatz Ost nicht von der Stadt Lorsch zu bezahlen ist.