Es geht um Schadenersatzforderungen des Landes Hessen gegen den verurteilten Doppelmörder Andreas Darsow. Das Besondere: die Schuld von Darsow muss erneut festgestellt werden.
BABENHAUSEN/DARMSTADT. Das Landgericht Darmstadt hat den Termin für den anstehenden Zivilprozess im Doppelmordfall von Babenhausen festgelegt: Am 9. März um 11 Uhr geht es darum, dass das Land Hessen Schadenersatz gegen Andreas Darsow geltend macht. Der 2011 wegen Doppelmordes zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilte Babenhäuser soll für die Kosten aufkommen, die für die Heimunterbringung der geistig behinderten Tochter angefallen sind, seitdem die beiden Eltern ermordet wurden. Die Tochter hatte die Tat am 17. April 2009 schwer verletzt überlebt.
Schuld muss neu festgestellt werden
Das Besondere an dem Prozess ist, dass hier die Schuld von Andreas Darsow erneut festgestellt werden muss – und somit auch eine neue Beweisaufnahme möglich ist. Im eigentlichen Strafverfahren war eine Wiederaufnahme des Prozesses in mehreren Instanzen gescheitert und ist inzwischen auf diesem Weg kaum mehr möglich. Stellt aber nun das Zivilgericht die Schuld von Andreas Darsow nicht fest, sieht ihn also nicht zur Zahlung des Schadenersatzes verpflichtet, könnte das auch neuen Wind in das Strafverfahren bringen. Und darin ruhen die Hoffnungen der Familie, wie Andreas Darsow bereits im Interview mit dieser Zeitung erzählt hatte. „Auf jeden Fall sind wir auf eine neue Beweisführung aus“, sagt Anja Darsow, die Ehefrau von Andreas Darsow, zum anstehenden Prozess. Das Ehepaar sei derzeit in Vorbereitungen mit ihrem Anwalt, Dr. Gerhard Strate aus Hamburg.
Ein Verhandlungstag angesetzt
„Wir müssen schauen, was am 9. März passiert“, sagt Anja Darsow, „ob es nur ein schneller Termin ist und etwa nur gefragt wird, ob noch weitere Termine nötig sind.“ Das persönliche Erscheinen ihres Mannes ist jedenfalls nicht angeordnet worden. „Ob es bei einem Termin bleibt, lässt sich derzeit nicht beantworten“, sagt der Sprecher des Landgerichts, Dr. Jan Helmrich: „Anders als im Strafverfahren finden in Zivilprozessen häufig nur ein bis zwei oder auch drei mündliche Verhandlungen statt. Die Zivilprozessordnung geht davon aus, dass ein Verfahren grundsätzlich in einem Termin erledigt werden soll. Sofern es einer Beweisaufnahme bedarf, lässt sich dies jedoch nicht immer umsetzen.“ Bislang ist im Fall Darsow nur ein Verhandlungstag angesetzt. Wie genau die Forderungen des Landes Hessen formuliert sind und um welchen Streitwert es geht, sagt der Gerichtssprecher nicht. Auch Anja Darsow weiß keine Details. Ein entsprechendes Schreiben hat sie noch nicht erhalten.
„Wir legen uns gerade die Karten, wie wir vorgehen wollen“, sagt Anja Darsow über die Vorbereitung auf den Prozess. „Wir haben neue Erkenntnisse, es sind verschiedene Sachen, die noch laufen“, sagt sie, ohne Näheres zu verraten. Aber auch Sachverhalte, die bei der Wiederaufnahme des Strafverfahrens verwendet wurden, sollen noch einmal vorgelegt werden. So etwa ein Gutachten, dass zum selbstgebastelten Schallschutzdämpfer, der bei den Morden verwendet wurde, angefertigt wurde. Das Gerichtsgutachten war etwa zur Erkenntnis gelangt, dass pro Schuss immer weniger Bauschaum aus der Mündung der PET-Flasche ausgetreten sei, je öfter damit geschossen wurde. Das von Strate und den Darsows beauftragte Gutachten sagte das Gegenteil aus. Ein Fehler in der Bewertung der Indizien, die zur Verurteilung führten? Ab 9. März wird es sich zeigen.