Groß-Gerau: Mann schießt mit Reizstoffwaffe auf 19-Jährigen
Bei einer Auseinandersetzung in Groß-Gerau wird ein 19-Jähriger aus der Eifel verletzt. Die Polizei hat beim Täter Hinweise auf eine mögliche rechtsradikale Gesinnung gefunden.
Von Daniel Baczyk
Redaktion Südhessen
Symbolfoto: Arne Dedert/dpa
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GROSS-GERAU - Ein 28 Jahre alter Mann aus Groß-Gerau hat in der Nacht zum Freitag mit einer Reizstoffwaffe einen Schuss auf einen 19-Jährigen abgegeben. Der Angegriffene klagte anschließend über Hautreizungen im Gesicht. Polizisten fassten wenig später den Schützen. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung fanden sie Hinweise auf eine mögliche rechtsradikale Gesinnung.
Der 19-Jährige und ein 20 Jahre alter Freund - beide stammen aus der Eifel - waren nach Polizeiangaben vom Freitag in einer Shisha-Bar in der Innenstadt mit dem 28-jährigen Groß-Gerauer ins Gespräch gekommen. Als sich daraus ein Streit entwickelte, entschieden sich die beiden jüngeren Männer gegen 0.45 Uhr, ihr Hotel in der Breslauer Straße aufzusuchen. Der 28-Jährige folgte ihnen jedoch mit dem Auto. Vor dem Hotel habe der Groß-Gerauer aus dem Auto mit einer echt aussehenden Pistole aus wenigen Meter Entfernung eine Reizstoffpatrone auf den 19-Jährigen geschossen, sagte Polizeisprecher Bernd Hochstädter.
Polizisten fahndeten umgehend nach dem Schützen und fassten den Verdächtigen im Bereich der Münchener Straße. Er wurde vorläufig festgenommen, die mutmaßlich bei der Tat eingesetzte Waffe sichergestellt. In der Wohnung des Groß-Gerauers fanden die Beamten anschließend mehrere Gegenstände mit verfassungswidrigen Symbolen - darunter nach Hochstädters Angaben ein Hitler-Porträt mit dem aufgedruckten Bekenntnis, "für Deutschland" kämpfen zu wollen, sowie Aufkleber mit Skinhead-Bezug - und eine Zwille mit Stahlkugeln.
Der Mann ist der Polizei wegen Drogendelikten bekannt. Weil die Beamten den Verdacht hegten, dass der 28-Jährige sein Fahrzeug unter dem Einfluss berauschender Mittel führte, musste er sich zudem einer Blutentnahme unterziehen. Dem Mann drohen nun Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verstoßes gegen das Waffengesetz und gegebenenfalls auch wegen Führen eines Fahrzeugs unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.