GROSS-GERAU - Seit Freitag greifen im Kreis Groß-Gerau die Hotspot-Regelungen des Landes Hessen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. In Groß-Gerau gilt eine Maskenpflicht in Bereichen Innenstadt sowie in Einkaufszentren, teilt die Stadtverwaltung mit. Diese erweiterte Maskenpflicht betrifft folgende Bereiche: den Marktplatz (Fußgängerzone und Parkplatz) inklusive Eingrenzung Elisabethenstraße, Am Marktplatz und Darmstädter Straße; die Darmstädter Straße von der Kreuzung Friedrichstraße/Klein-Gerauer-Straße bis Jahnstraße/Frankfurter Straße; die Frankfurter Straße von der Kreuzung Darmstädter Straße/Jahnstraße bis zur Kreuzung Helwigstraße/ Schützenstraße; der Sandböhlplatz zwischen Darmstädter Straße/Schulstraße/Am Sandböhl; Am Sandböhl und Kirchstraße zwischen Frankfurter Straße, Schöneckenstraße und Sandböhlplatz. Ausgenommen ist laut der Mitteilung die bestuhlte Außengastronomie. Eine Maskenpflicht gilt außerdem im Helvetia Parc, im Einkaufszentrum Nord sowie an den Einkaufsmärkten Real und Lidl.
Ordnungsbehörde kündigt Kontrollen an
An den festgelegten publikumsträchtigen Orten, Einkaufszentren und Fußgängerzonen werden zeitnah nach Erlass der Allgemeinverfügung von der Groß-Gerauer Ordnungsbehörde Kontrollen vorgenommen, die mit entsprechenden Sanktionen für Verstöße gegen die Hotspot-Regelungen verbunden sein können, heißt es in der Mitteilung weiter.
Aufgrund der geltenden Hotspot-Regelungen ist zu beachten, dass bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen, im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen die 2G-plus-Regelung gilt: Personen müssen also geimpft, genesen und tagesaktuell getestet sein. Menschen mit Boosterimpfung benötigen keinen Test, heißt es weiter. Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben aber auch für sie bestehen. Prostitutionsstätten müssen geschlossen werden.