Sechs zusätzliche Stellen für Rüsselsheimer Wohngeldbehörde

Das Wohngeld berechnet sich aus dem monatlichen Gesamteinkommen eines Haushalts, der Zahl der Haushaltsmitglieder, der monatlichen Miete und gegebenenfalls Abzügen. © Andrea Warnecke/dpa

Die Stadt bereitet sich auf einen Anstieg der Zahl von Anträgen aus Wohngeld vor.

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RÜSSELSHEIM. Rüsselsheim (red/ok).Die Wohngeldreform des Bundes soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, das Gesetzgebungsverfahren hierzu läuft derzeit noch. Mit der Gesetzesänderung haben dann schätzungsweise bis zu drei Mal mehr Menschen als bisher einen Anspruch auf das Wohngeld. Bearbeitet werden die Wohngeldanträge für die Rüsselsheimer Bürger von der Wohngeldbehörde der Stadt Rüsselsheim, die sich nun personell auf den zu erwartenden Anstieg der Wohngeldanträge vorbereitet.

"Die Bearbeitung der Wohngeldanträge ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Wir müssen daher zeitnah geeignete Maßnahmen ergreifen, um den erwarteten Anstieg bei den Anträgen bewältigen zu können, der sich durch die Wohngeldreform ergibt", darauf macht Bürgermeister und Sozialdezernent Dennis Grieser (Grüne) in einer Mitteilung aufmerksam.

Der Magistrat hat hierfür nach eigenen Aussagen der Schaffung von insgesamt sechs zusätzlichen Stellen zugestimmt. Zusätzlich sollen aktuell nicht personalisierte Stellen entsperrt werden, die zwar im Stellenplan 2022 vorgesehen sind, für die aber aufgrund der fehlenden Haushaltsgenehmigung eine Besetzungssperre vorliegt. Ab dem kommenden Jahr soll demnach die Anzahl der Stellen von aktuell besetzten 5,73 Vollzeitstellen auf 12,5 Vollzeitstellen steigen.

"Auch in Rüsselsheim ist mit mehr Anträgen auf Wohngeld zu rechnen, zudem werden neue Komponenten für die Heizkosten und für energetische Sanierungen eingeführt. Mit zusätzlichen Sachbearbeitern wollen wir gewährleisten, dass die Anträge in einem angemessenen zeitlichen Rahmen bearbeitet werden können und die Menschen in dieser schwierigen Situation mit steigenden Nebenkosten und Inflation das Wohngeld zeitnah ausgezahlt bekommen. Wir stimmen uns dabei eng mit dem Kreis Groß-Gerau ab, um gleiche Bedingungen zu schaffen und in den Kommunen eine ähnliche Relation von Fällen je Vollzeitstelle zu erzielen", sagt Grieser.

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Damit die neu geschaffenen Stellen zeitnah ausgeschrieben werden können, werden sie zunächst befristet. Mit Genehmigung des Stellenplans 2023 kann dann eine Entfristung erfolgen.

Der Stellenplan 2023 wird zusammen mit dem Haushalt von den Stadtverordneten beraten und im Anschluss dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt. Dieser Prozess wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Wohngeldreform noch nicht abgeschlossen sein.

Grundsätzlich hat jeder Bürger Anspruch auf Wohngeld, der genügend Einkommen hat, um seine eigenen Lebenshaltungskosten zu decken (d.h. über das Mindesteinkommen verfügt), aber nicht genug Einkommen hat, um die Wohnkosten zu decken.

Das Wohngeld berechnet sich aus dem monatlichen Gesamteinkommen eines Haushalts, der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der monatlichen Miete und gegebenenfalls Abzügen, die zum Beispiel bei Schwerbehinderung und Alleinerziehenden berücksichtigt werden.

Wohngeldempfänger erhalten zudem eine Heizkostenpauschale. Für ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied 270 Euro, für zwei Haushaltsmitglieder 350 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied zusätzlich 70 Euro. Die Auszahlung erfolgte zu Ende August.

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Zudem plant die Bundesregierung, Wohngeldempfängern für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss zu zahlen: für eine Person 415 Euro, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro. Zuschussberechtigte Auszubildende, Schüler und Studierende sollen jeweils 345 Euro erhalten.