„Vom Grundsatz her sind die Länder für den Infektionsschutz zuständig. Der Bund kann nur dann einheitlich für das gesamte Bundesgebiet tätig werden, wenn die Situation zu einer erheblichen Be- beziehungsweise Überlastung des Gesundheitssystems führt“, betonte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums zur Frage einer eventuellen Fortführung der Maskenpflicht. Eine solche Situation lag den Angaben zufolge „während der Hochphase der Pandemie“ vor. Entsprechend habe der Bund „sozusagen übergangsweise“ eine einheitliche Regelung auch bei der Maskenpflicht vornehmen können. Eine bundesweite Überlastung sei „derzeit (zum Glück) nicht gegeben“, so der Sprecher weiter.