Corona: Falsche Angaben in Kontaktlisten werden teuer

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Falsche Kontaktangaben könnten bald ein teures Nachspiel haben. Archivfoto: dpa

Schluss mit „Donald Duck“ – wer in Rheinland-Pfalz beim Restaurantbesuch einen falschen Namen angibt, dem droht ein Bußgeld von 150 Euro. Zieht Hessen bald nach?

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RHEINLAND-PFALZ. Wer in Rheinland-Pfalz Falschangaben in den Kontaktlisten etwa von Restaurants macht, riskiert künftig ein Bußgeld von 150 Euro. Den Betrag hat derjenige zu zahlen, der die falschen Angaben gemacht hat. Dies hat der rheinland-pfälzische Ministerrat am Dienstag beschlossen. Die Neuregelung gilt von Samstag, 10. Oktober, an.

Falsche Einträge sind seit Einführung der Kontaktlisten ein Dauerthema – und ein Dauerärgernis. Die Adressangaben sollen eigentlich dazu dienen, bei einer Infektion mit dem Coronavirus die Kontaktpersonen des oder der Infizierten nachzuverfolgen. Falsche Angaben oder Fantasienamen wie „Donald Duck“ oder „Micky Maus“ können dies aber verhindern, auf jeden Fall erhöhen sie den Aufwand für die Behörden zum Teil beträchtlich. Aus diesem Grund haben Bund und Länder Ende September miteinander vereinbart, dass bei falschen Angaben ein Bußgeld von mindestens 50 Euro erhoben werden soll.

Schleswig-Holstein: Bis zu 1000 Euro

Diese Regel wird von den Bundesländern unterschiedlich streng ausgelegt. So hat zum Beispiel Schleswig-Holstein beschlossen, dass Kunden bei vorsätzlichen Falschangaben 1000 Euro zahlen müssen – das dürfte auf die Herbsturlauber an Nord- und Ostsee zielen. In Baden-Württemberg kann das Bußgeld 50 bis 250 Euro betragen; Nordrhein-Westfalen verhängt ein Bußgeld von 250 Euro. In Hessen ist die künftige Bußgeldhöhe noch offen. „Wir werden dieses Bußgeld einführen, aber müssen noch überlegen, was ist die angemessene Höhe“, hatte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Donnerstag im Landtag gesagt.

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Schon bislang droht Veranstaltern beziehungsweise Inhabern in Hessen, die gegen die generelle Pflicht zur Erfassung von Daten verstoßen, ein Bußgeld – abhängig vom Umfang des Verstoßes in der Höhe zwischen 200 und 1000 Euro.