Entscheidung im Fall Darsow vertagt

Anspannung vor dem Prozess: Anja Darsow und Anwalt Dr. Gerhard Strate. Die Anspannung bleibt nun noch bis 30. März.  Foto: Guido Schiek

Die Zivilkammer legt am 30. März fest, ob sie im Prozess um den Doppelmord von Babenhausen eine neue Beweisaufnahme zulässt.

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BABENHAUSEN / DARMSTADT. Im Zivilprozess um den Doppelmord von Babenhausen geht das Hoffen und Bangen weiter: Am Mittwoch hat die 29. Kammer entschieden, die Entscheidung, ob eine neue Beweisaufnahme zulässig ist, auf den 30. März zu verschieben.

Die Vorsitzende Richterin Mariam Buchholz-Schreiber hatte betont, dass die Kammer selbst zur Überzeugung kommen müsse, dass Andreas Darsow den Doppelmord, für den er 2011 zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden war, begangen habe. Die Verurteilung im Strafprozess sei nicht bindend.

69.908 Euro will das Land Hessen nun im Zivilprozess von Andreas Darsow haben: Ein Teil der Kosten, die für die Unterbringung und Pflege der behinderten Tochter angefallen sind. Sie hatte die Tat im Jahr 2009 schwer verletzt überlebt. Sollte die Zivilkammer Zweifel an der Schuld von Andreas Darsow haben, müsste er nicht nur die knapp 70.000 Euro nicht bezahlen, das Urteil würde auch als Argument für eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens dienen können. Diese war bislang in mehreren Instanzen gescheitert.