In dem Verfahren muss sich der 46 Jahre alte Deutsche Stephan Ernst wegen Mordes verantworten. Er soll den CDU-Politiker im vergangenen Sommer auf der Terrasse seines Wohnhauses...
FRANKFURT. Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke stehen an diesem Dienstag ab 10 Uhr erneut Zeugenvernehmungen an. Auch am Donnerstag, dem zweiten Verhandlungstermin der Woche, sind Zeugen geladen, um im Rahmen der Beweisaufnahme vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) auszusagen.
In dem Verfahren muss sich der 46 Jahre alte Deutsche Stephan Ernst wegen Mordes verantworten. Er soll den CDU-Politiker im vergangenen Sommer auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen haben. Markus H., dem zweiten Angeklagten, wirft die Bundesanwaltschaft Beihilfe vor. Er soll Ernst wieder politisch radikalisiert haben. Die Anklage geht davon aus, dass der Mord aus einer rechtsextremistischen Gesinnung heraus begangen wurde.
Von dpa