Mordfall Lübcke: Neuer Haftbefehl gegen Stephan Ernst erlassen

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat einen neuen Haftbefehl gegen Stephan Ernst erlassen. Der 45-Jährige soll den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke...

Anzeige

KARLSRUHE/KASSEL. Im Mordfall Walter Lübcke hat ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einen neuen Haftbefehl gegen den unter Mordverdacht stehenden Stephan Ernst erlassen und Untersuchungshaft angeordnet. Das teilte die Bundesanwaltschaft (GBA) am Dienstag mit. Ernst soll Anfang Juni den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschossen haben.

Der neue Haftbefehl ersetzt den des Amtsgerichts in Kassel von Mitte Juni. Er ist aus formalen Gründen nötig, weil die GBA die Ermittlungen inzwischen übernommen hat. Ernst sitzt bereits seit Mitte Juni in Untersuchungshaft.

Am Morgen war der 45-Jährige mit einem Hubschrauber nach Karlsruhe gebracht und dann vom Areal der Bundesanwaltschaft auf das BGH-Gelände gefahren worden. Dort wurde er dem BGH-Richter vorgeführt.

Anzeige

Ernst hatte gestanden, Lübcke Anfang Juni getötet zu haben. Der 45-Jährige ist mehrfach vorbestraft und war in früheren Jahren durch Kontakte in die rechtsextreme Szene aufgefallen. Der Kasseler Regierungspräsident war Anfang Juni neben seinem Haus erschossen worden. Der CDU-Politiker war in der Vergangenheit wegen seiner Haltung zu Flüchtlingen bedroht worden.

Von dpa