Elf Jahre Haft wegen besonders schwerer Vergewaltigung in...

Das Landgericht Mannheim hat einen Vergewaltiger zu elf Jahren Haft verurteilt. Symbolfoto: Frank Rumpenhorst/dpa

Das Mannheimer Landgericht hat einen Vergewaltiger aus Algerien zu elf Jahren Haft verurteilt. Die Tat sei "brutal und unmenschlich", sagt die Vorsitzende Richterin Bettina...

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MANNHEIM. Das Mannheimer Landgericht hat einen Vergewaltiger aus Algerien zu elf Jahren Haft verurteilt. Die Tat sei "brutal und unmenschlich", sagt die Vorsitzende Richterin Bettina Krenz in der Urteilsbegründung. Das Opfer sei bis heute traumatisiert. Die 26-Jährige wird im Juli 2016 vor ihrem Haus in Mannheim-Neckarstadt angegriffen. Der Täter misshandelt sie grausam und vergeht sich an der schwer verletzten Frau.

Der 28-Jährige sei ein Mensch mit einer "dissozialen Persönlichkeitsstruktur", sagt Krenz. Jahrelang habe er sich "mit Straftaten über Wasser gehalten". Und: "Er nimmt sich das, was er zu brauchen glaubt", so die Richterin. Nach seiner Flucht aus Algerien im Jahr 2010 lebt er in Griechenland und Frankreich. In 2015 stellt er in Deutschland mehrere Asylanträge unter verschiedenen Namen. Im Oktober des gleichen Jahres bricht er im sächsischen Chemnitz zahlreiche Autos auf und wird gefasst. Statt ihn bis zu seinem Prozess in U-Haft zu nehmen, lässt man ihn laufen. Eine fatale Entscheidung. Er setzt sich ab und begeht in Mannheim ein furchtbares Verbrechen.

In den frühen Morgenstunden des 22. Juli 2016 spricht er die ihm unbekannte Frau auf der Kurpfalzbrücke an. Die 26-Jährige habe sich "freundlich mit ihm unterhalten" und ein Selfie zugelassen, sagt Richterin Krenz. Er folgt der Frau bis vor ihr Haus und fällt dort über sie her. Mehrfach tritt er ihr mit voller Wucht auf den Kopf. Dem Opfer hätte es "das Leben kosten können", sagt Krenz. Er vergewaltigt die Frau und schleppt sie dann zu einer Bank am Neckar. Dort greift ein Jogger ein und kann sie nach einem fast zweistündigen Martyrium befreien.

Sie erleidet unter anderem einen Bruch des Augenhöhlenbodens und des Schlüsselbeins sowie Rippenfrakturen, Würgemale am Hals und Verletzungen am Unterleib. Der Täter flieht mitsamt einer Goldkette des Opfers. In Hamburg registriert er sich in einer Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge unter falschem Namen. Schnell wird aufgrund von Spuren am Tatort klar, dass er der Vergewaltiger ist. Eine Woche danach wird er verhaftet. Das Landgericht verurteilt ihn jetzt wegen besonders schwerer Vergewaltigung.

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Als der Täter längst wegen dieses Verbrechens in U-Haft sitzt, wird ihm im Januar 2017 in Chemnitz der Prozess gemacht. Das dortige Amtsgericht verurteilt ihn wegen mehrerer Diebstähle aus Autos zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung. In dem Urteil heißt es: "Es ist nicht zu erwarten, dass er ein straffreies Leben führen wird." Die Erkenntnis kommt für das Opfer zu spät. Die in Chemnitz verhängte Strafe hat das Mannheimer Landgericht jetzt in das Urteil miteinbezogen. Dem Opfer gehe es "nach wie vor schlecht", sagt Anwältin Sabrina Hausen. Ihre Mandantin sei aber erleichtert, dass der Prozess vorbei ist. Ihr Peiniger wird nach Verbüßung der Strafe voraussichtlich in die Heimat abgeschoben. Vorausgesetzt, die algerischen Behörden bestätigen, dass er Bürger des Landes ist, sagt Erste Staatsanwältin Jeanette Zipperer. In dem Mannheimer Prozess hat der Mann keine Angaben zur Tat gemacht.

Von Ulrich Willenberg