Städtischer Entsorgungsbetrieb soll ausgegliedert und umgewandelt werden. Bürgermeister Kosubek sieht erfolgreichen „Test zur Bereitschaft, Verwaltungsstrukturen zu reformieren“.
Von Max Schirp
Volontär
Das ebwo-Gelände in der Monsheimer Straße. Mit einer Umwandlung in eine AöR könnte der Umzug auf das Salamander-Gelände angegangen werden.
(Archivfoto: pa/Andreas Stumpf)
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WORMS - „Das ist der Versuch, der zeigt, ob es möglich ist, Reformen in der Verwaltungsstruktur durchzuführen“, stellte Bürgermeister Hans-Joachim Kosubek am Anfang der Sitzung von Haupt- und Finanzausschuss gemeinsam mit dem Werkausschuss klar.
Die Reform-Bereitschaft in den Fraktionen scheint offenbar gegeben: Die städtische Tochter „Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Worms“ (ebwo) soll zum 1. Januar 2020 ausgegliedert und in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) umgewandelt werden. Der entsprechenden Beschlussvorlage stimmten die Gremien einstimmig zu.
Was für Kosubek ein Pilotprojekt in Sachen Neugestaltung der Verwaltungsstruktur darstellt, ist für den ebwo der Aufbruch in Zeiten unter anderen Voraussetzungen. Wie die WZ vor einigen Wochen berichtete, könnte der ebwo durch eine Umwandlung der Rechtsform eigenständiger und flexibler handeln.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist auch das Auftreten als eigenständiger Bauherr: In der aktuellen Rechtsform als Eigenbetrieb der Stadt ist dem ebwo dies nicht möglich. Insbesondere das Projekt „Salamander-Gelände“ ist nur möglich, wenn der ebwo als eigenständiger Bauherr handeln kann.
Auf dem Salamander-Gelände sollen eine Feuerwehr-Wache und der neue Hauptsitz des ebwo entstehen, der aktuell mehr schlecht als recht in der Monsheimer Straße untergebracht ist. Dabei sollen Synergieeffekte zwischen Feuerwehr und Entsorgungsbetrieben genutzt werden, der ebwo als Bauherr agieren. „Als Eigenbetrieb kann das Salamander-Gelände nicht vom ebwo in Angriff genommen werden, das würde juristisch jeder Grundlage entbehren“, sagt dessen kaufmännischer Leiter, Andreas Oberhaus.
Die geplante Umstrukturierung würde sich auf die Tätigkeiten des ebwo nicht weiter auswirken, wie der technische Leiter Hans Gugumus erklärt: „Die Aufgabenstellung bleibt dieselbe. Mit der Ausnahme, dass wir das Salamander-Gelände für die Feuerwehr und uns herrichten.“ Bei der Ausgliederung und Umwandlung in eine AöR würden alle Mitarbeiter mit ihren Verträgen transferiert zum ebwo, wenn sie es denn so wollen. Für den Fall, dass ebwo-Mitarbeiter weiterhin Angestellte der Stadt bleiben wollen, wurde eine vertragliche Lösung ausgearbeitet. „Kein Mitarbeiter“, betonen Oberhaus und Gugumus, „wird im Falle einer Übernahme schlechter gestellt als bisher.“ Dies sei im Hinblick auf alle tariflichen Leistungen ohnehin durch die Anwendung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) sichergestellt. Vonseiten der Mitarbeitervertretung war zu hören, dass die anfänglichen Sorgen und Ängste zwar nachgelassen hätten, allerdings wünsche man sich, dass von den versprochenen „guten Aussichten“ auch unmittelbar etwas zu spüren sei.
Aus den Reihen der Grünen-Fraktion wurden wiederholt Bedenken bezüglich der Transparenz im Falle einer Ausgliederung geäußert. Auch darauf gingen Oberhaus und Gugumus ein: Der Verwaltungsrat (bisher Gesellschafterausschuss) einer ebwo AöR würde weiterhin ausschließlich aus Stadtratsmitgliedern bestehen, denen die Geschäftsführung in öffentlichen Sitzungen Bericht erstattet.
Am 4. Dezember wird der Stadtrat über die Beschlussvorlage abstimmen, der Weg zu einer Umwandlung zum 1. Januar 2020 ist geebnet.