Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat bereits im Mai entschieden, dass die Stadt den verkaufsoffenen Sonntag am 29. Dezember 2013 nicht hätte genehmigen dürfen. Damals...
WORMS . Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat bereits im Mai entschieden, dass die Stadt den verkaufsoffenen Sonntag am 29. Dezember 2013 nicht hätte genehmigen dürfen. Damals wollten sich die Betroffenen noch nicht äußern, weil sie die schriftliche Urteilsbegründung abwarten wollten. Die liegt jetzt vor.
Für Bürgermeister Hans-Joachim Kosubek ist der höchstrichterlich entschiedene Streitfall damit erledigt. „Wir hatten ja damals schon größte Bedenken, weil wir die Argumentation der Leipziger Richter teilen. Aber dann gab es einen entsprechenden Stadtratsbeschluss, den wir umgesetzt haben, um dem Einzelhandel zu helfen“, erläuterte Kosubek die Hintergründe der damaligen Entscheidung für einen dritten verkaufsoffenen Sonntag.
Nur eine Chance zum ersten Advent im November
Aber jetzt haben die Leipziger Richter in ihrem Urteil festgestellt, dass es zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages „hinreichende Sachgründe“ geben muss, um den verfassungsrechtlich verankerten Sonntagsschutz aufzuheben. Das Umsatzinteresse des Einzelhandels sowie das Shopping-Interesse der Kundschaft genügten hierfür nicht. Auch nicht, wenn die Stadt damit für eine Aufwertung des Einzelhandelsstandortes sorgen wolle. Eine Ladenöffnung am Sonntag sei nur im Interesse des Gemeinwohls zulässig, urteilen die Bundesrichter.
„Wir können einen dritten verkaufsoffenen Sonntag neben ,Mantelsonntag’ und ,Worms blüht auf’ nur dann genehmigen, wenn er sich an eine Veranstaltung andocken lässt, die von sich aus mehr Besucher anlockt als der verkaufsoffene Sonntag“, erläutert der Bürgermeister die künftige Haltung seiner Genehmigungsbehörde. „Und das geht im Grunde nur, wenn der erste Advent in den November fällt. Ansonsten sehe ich momentan keine Veranstaltung in Worms, an die man einen verkaufsoffenen Sonntag anhängen könnte. Der Fastnachtsmarkt ist schwierig. Und eine neue Veranstaltung zu erfinden, wie wir das mit dem Silvestermarkt versucht hatten, funktioniert nicht, das hat man jetzt ja gesehen“, bedauert Kosubek, dem Einzelhandel künftig keine Brücke mehr bauen zu können.
Einzelhandel lotet Möglichkeiten aus
Anders als Bürgermeister Kosubek sieht Stadtmanager Kai Hornuf auch nach dem „viel Interpretationspielraum“ aufweisenden Urteil durchaus noch Möglichkeiten für einen dritten verkaufsoffenen Sonntag. „Ich bin kein Jurist. Aber ich verstehe das Urteil so, dass man erst eine Veranstaltung definieren und genehmigt haben muss, um dort dann die Durchführung eines damit verbundenen verkaufsoffenen Sonntags beantragen zu können.“
Ganz ähnlich sieht dies auch Jens Buschbacher, Centermanager der Kaiser Passage und Vorsitzender des Einzelhandelsbeirates. „Wir werden weiter für einen dritten verkaufsoffenen Sonntag kämpfen“, kündigte er an. Klar sei, dass man beim letzten Mal einen Verfahrens- und Formfehler gemacht habe. Den gelte es, künftig zu vermeiden. Im Übrigen hält er das Urteil für sehr schwammig und weiter auslegungsbedürftig – „notfalls über Gerichte“. Der Einzelhandel brauche solche Events, die auch für Mitarbeiter wegen des doppelten Sonntagslohnes attraktiv seien, zum Überleben. Am Dienstag, 28. August, tagt der Einzelhandelsbeirat des Stadtmarketings. „Dort werden wir beraten, wie wir weiter vorgehen“, kündigten Hornuf und Buschbacher an.