Im Zweifelsfall wird gelöscht

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Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte vergangene Woche eine „gute Presse“: Die Bunte berichtete über das Zuhause, das er sich mit der Schauspielerin Natalia Wörner teile....

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BERLIN. Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte vergangene Woche eine „gute Presse“: Die Bunte berichtete über das Zuhause, das er sich mit der Schauspielerin Natalia Wörner teile. „Das Ambiente der eleganten Wohnung spiegelt die Vorlieben beider in Perfektion“, dichtete die Bunte.

Nur: So ganz stimmt das nicht. Das Medienmagazin „Meedia.de“ klärt auf, wie solche Deals zustande kommen: Der Online-Möbelhändler bittet Prominente, sich in seiner Ware fotografieren und in bunten Blättern vermarkten zu lassen. Im Gegenzug dürfen die Prominenten die hochpreisige Ware behalten. Im Bunte-Artikel ist Westwing denn auch zwei mal als Impulsgeber erwähnt.

Ob Maas von der Aktion wusste, ist offen. Von ihm ist nur ein Archivfoto zu sehen, das ihn mit Wörner zeigt. In den Westwing-Möbeln ist nur die Schauspielerin mit ihrem Hund Fala abgelichtet. Dennoch zog die Aktion im Internet Hohn und Spott auf Maas. Auf der eigenen Internetseite hat Westwing in Folge der Kritik die Bilder gelöscht.

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Im Netz hat der Bundesminister der Justiz derzeit Gegner, die ihn massiv ablehnen. Der Grund dafür ist das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“. An dem Entwurf arbeitet das Ministerium. Es soll noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden und sieht vor, dass Twitter und Facebook hasserfüllte und hetzerische Inhalte rasch löschen müssen. Wenn Inhalte eindeutig strafbar sind, müssen sie dem Entwurf zufolge nach spätestens 24 Stunden von der Plattform verschwinden. In komplizierten Fällen bleiben den Betreibern sieben Tage. Verstoßen sie gegen diese Fristen, drohen ihnen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.

In der CDU gab es Kritiker. Doch die verstummten, nachdem Fraktionschef Volker Kauder ankündigte, er wolle das Gesetz durchziehen. Selbst die Grünen kritisieren das Gesetz nur bedingt: „Das Ansinnen ist richtig“, sagt die medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Tabea Rößner.

Es sei aber „unverantwortlich, dass Maas die Antwort auf ein solch komplexes und zumal grundrechtsrelevantes Thema noch schnell durch das Legislaturende peitschen will.“ Dem Gesetz sei anzusehen, dass es mit heißer Nadel gestrickt worden sei: „Verfassungs- und kompetenzrechtliche Fragen wurden nicht ausreichend geprüft.“

In diese Richtung äußert sich auch Stephan Schmidt. Der Fachanwalt für IT-Recht bei TCI Rechtsanwälte Mainz ist Mitunterzeichner der „Deklaration für Meinungsfreiheit“. Zum einen sieht Schmidt eine Einschränkung der Meinungsfreiheit: „Die empfindlichen Bußgeldandrohungen werden dazu führen, dass im Zweifel für die Löschung eines Inhalts entschieden wird.“ Zumal das Gesetz nicht vorsehe, dass der Betroffene angehört wird oder sich auf eine andere Weise äußern kann. „Das damit auch rechtmäßige Beiträge gelöscht werden könnten, liegt auf der Hand“, sagt Schmidt.

Zum anderen sieht Schmidt eine „Privatisierung der Rechtsdurchsetzung“. Das Gesetz verlagere „im Kern staatliche Aufgaben auf privatwirtschaftliche Unternehmen“. Dadurch entstehe eine gänzlich neue Haftungskonstellation. Dass ohne jede mündliche Verhandlung entschieden werde, sei quasi ein Ausschluss der Öffentlichkeit.

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Schon jetzt ist das Löschen von Beiträgen und das Sperren von Mitgliedern ein heikles Thema. Auf Twitter macht derzeit der Hashtag „#freekolja!“ Karriere. Mit diesem Merkmal versehen Kritiker Beiträge, in denen sie sich gegen die Sperre von Kolja Bonke aussprechen.

Der Autor wurde bereits zweimal von Twitter gesperrt: Bonke, was sein echter Name ist, hatte seit der Flüchtlingskrise immer wieder Artikel aus Zeitungen weitergeleitet und kommentiert, in denen es um straftätige Flüchtlinge ging. Etwa in diesem Stil: „Der „Niederkasseler“ Serdal hat seine Mutter Fatma mit 75 Stichen ermordet und seine Ex verprügelt und vergewaltigt.“ Bonke hat bereits angekündigt, sich nicht erneut auf Twitter anmelden zu wollen.

Gegen die Löschung eines Beitrags auf Facebook gewehrt hat sich der Fotojournalist Markus Hibbeler. Er hatte sich in dem Beitrag kritisch mit dem öffentlichen Umgang mit dem Islam auseinandergesetzt. Unter anderem schrieb er: „Kritisiert man die katholische Kirche, ist man ein Aufklärer. Kritisiert man den Islam bzw. genauer: seinen politischen Arm, gilt man als rassistischer Hetzer.“Hibbeler hatte Facebook mit Klage gedroht, falls sie den Beitrag nicht wiederherstellen. Das Unternehmen gab nach – äußert sich aber nicht über die Gründe für Sperre oder Wiederherstellung.

Von Mario Thurnes