Wegen neuer Corona-Infektionen hat der Kreis Groß-Gerau eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Kita in der Mörfelder Parkstraße darf nicht mehr betreten werden.
Kreis Gross-Gerau. Der Kreis Groß-Gerau hat am späten Freitagnachmittag im Zusammenhang mit neuen Corona-Infektionen eine neue Allgemeinverfügung erlassen, wonach es Kindern und Erziehungsberechtigten sowie den Erzieherinnen untersagt wird, die Kita VI in der Mörfelder Parkstraße zu betreten. Zudem wird verboten, untereinander oder mit anderen eine sogenannte familiäre Betreuungsgemeinschaft zu bilden. Die Regelungen gelten mit sofortiger Wirkung vorerst bis einschließlich 1. September. In der Kita VI ist ein Kind positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden. Das hatte die Kita zuletzt am Dienstag besucht. Es sei davon auszugehen, dass das Kind an dem Tag bereits infektiös war, heißt es in einer Mitteilung des Kreises. Da es aufgrund des offenen Konzepts der Kita nicht möglich sei, Kontaktpersonen von Personen zu unterscheiden, die keinen relevanten Kontakt zu dem Kind hatten, müsse die gesamte Kita für die Dauer der maximalen Inkubationszeit geschlossen werden.