Der Rechtsausschuss des Landtags in Mainz hat sich mit dem Tod von Mias Mörder beschäftigt. Dabei ging es auch um Vorfälle während der Haft.
Von dpa
Archivfoto: dpa
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FRANKENTHAL/MAINZ - Nach dem Tod des verurteilten Mörders der 15-jährigen Mia in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt läuft das Todesermittlungsverfahren auch nach der erfolgten Obduktion weiter. "Unsere Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Wir haben weiterhin keine konkreten Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden", sagte Hubert Ströber, Leitender Oberstaatsanwalt in Frankenthal (Pfalz), am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.
Unter anderem werde ein toxikologisches Gutachten erstellt. Damit können fremde Substanzen im Körper festgestellt werden, etwa Alkohol oder Drogen. Der aus Afghanistan stammende Abdul D. war am vergangenen Donnerstag leblos in seiner Einzelzelle gefunden worden. Eine Obduktion der Leiche bestätigte, dass er sich erhängt hat.
Onkel von Abdul D. meldet sich wegen möglicher Beisetzung
Ob der Leichnam nach Afghanistan übergeführt werde, wisse er nicht, sagte Ströber. Die Staatsanwaltschaft gebe lediglich nach Abschluss aller Untersuchungen die Leiche frei. Es soll sich ein Onkel von D. wegen einer möglichen Beisetzung in Deutschland gemeldet haben.
Dem Oberstaatsanwalt zufolge wurde kein Abschiedsbrief gefunden. Nach dpa-Informationen soll in der Zelle ein nicht abgeschicktes Schreiben an das Amtsgericht Speyer gelegen haben. Darin soll D. appellieren, dass er in ein Erwachsenengefängnis verlegt wird. Der Zeitung "Mannheimer Morgen" zufolge war der junge Mann dazu angehört worden, der Antrag wurde demnach aber abgelehnt.
Mit dem Fall beschäftigt sich der Rechtsausschuss des Landtags in Mainz. Abdul D. war im August 2018 zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er tötete Mia Ende 2017 in einem Drogeriemarkt im pfälzischen Kandel wohl aus Eifersucht.
Vorfälle in der Haft
Während der Haftzeit des Mörders der 15-jährigen Mia ist es nach Angaben des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin zu mehreren Vorfällen gekommen. In der letzten Zeit vor seinem Selbstmord habe es aber keine Hinweise auf eine Suizid-Absicht gegeben, berichtete der FDP-Politiker am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtages in Mainz.
Mertin sagte, in der Nacht vom 29. auf den 30. Juli 2018 habe ein Mitgefangener den Notruf betätigt und gesagt, Abdul D. wolle sich umbringen. Der Afghane hatte sich Mertin zufolge Schnittverletzungen an der Brust zugefügt, nach eigenen Angaben mit einer Rasierklinge. Er sei in einer Klinik behandelt worden, währenddessen sei in seiner Einzelzelle an der Toilettentür eine Schlinge aus Kleidungsstücken gefunden worden. Daraufhin sei er zeitweise in einen besonders gesicherten Haftraum gekommen mit permanent laufender Videokamera.
Wenige Tage vor dem Suizid, am 6. Oktober, habe es einen körperlichen Übergriff eines Mitgefangenen gegeben. Abdul D. habe sich gewehrt und ein Glas auf dessen Hinterkopf geschlagen. Er sei entschieden worden, dass die Tür seiner Einzelzelle zur Wohngruppe geschlossen blieb.
Abdul D. war am vergangenen Donnerstag tot in seiner Zelle in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt gefunden worden. Die Obduktion ergab, dass er sich erhängte. In den Tagen davor seien bei ihm keine Besonderheiten im Verhalten beobachtet worden, betonte Mertin, auch beim Nachtverschluss vor dem Selbstmord nicht. Der Cousin des Afghanen habe nach eigener Aussage bei seinem letzten Besuch im September ebenfalls keine Besonderheiten wahrgenommen.