Seit Montag gibt es erste Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Doch viele Einschränkungen bleiben weiterhin bestehen. Was sich in Hessen ändert - und was nicht. Ein Überblick.
WIESBADEN. Am Montag treten erste Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft. Doch viele Einschränkungen bleiben bestehen. Ein Überblick:
Geschäfte
Geschäfte mit weniger als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche können laut Wirtschaftsministerium bei strikter Anwendung der Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen. Auch größere Läden dürfen unter der Bedingung öffnen, dass sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter reduzieren - "und zwar so, dass die Abtrennung unmissverständlich und klar ist und auch durchgesetzt werden kann". Für Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler gilt die Größenbeschränkung nicht. Auch Geschäfte in Einkaufszentren dürfen wieder öffnen, wenn ihre Verkaufsfläche kleiner als 800 Quadratmeter ist. Generell soll der Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen unbedingt eingehalten werden.
Eisdielen
Eisdielen dürfen künftig sowohl Ware ausliefern als auch an der Theke - bei Einhaltung der Abstandsregeln - verkaufen, allerdings nur im Außer-Haus-Verkauf und ohne das Anbieten von Sitzgelegenheiten. Damit das Abstandsgebot eingehalten werden kann, darf im Umkreis von 50 Metern kein Eis verzehrt werden. Das Speiseeis soll zudem in "nicht essbaren Behältnissen" verkauft werden; Lieferungen in Park- und Grünanlagen und an öffentlichen Plätzen sind verboten.
Freizeit und Kultur
Wieder erlaubt sind Autokinos, Bibliotheken und Archive. Geschlossen bleiben laut Landesregierung unter anderem Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Schankwirtschaften, Gaststätten (ausgenommen Außer-Haus-Verkauf), Ferienwohnungen, Beherbergungsbetriebe, Campingplätze, Bordelle und Prostitutionsstätten, Fitnessstudios, Freizeitparks, Friseure, Jahrmärkte, Kinos und Freilichtkinos (Ausnahme Autokinos), Mütter- und Familienzentren, Seniorenbegegnungsstätten, Museen, Opern, Theater, Sauna, öffentliche und private Schwimm- und Spaßbäder (Ausnahme: Training von Spitzen- und Profisportlern sowie zur Vorbereitung aufs Sportabi), Shisha-Bars, Spiel- und Bolzplätze, Tierparks und Zoos.
Ausgangsbeschränkungen
Die strengen Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie bleiben bis zum 3. Mai bestehen. Das bedeutet unter anderem, dass Menschen grundsätzlich nur noch alleine oder zu zweit aus dem Haus gehen dürfen; Ausnahmen gelten für Familien und häusliche Gemeinschaften.
Maskenpflicht
Anders als beispielsweise in Sachsen gibt es in Hessen keine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und Einzelhandel. Es bleibt bei der Empfehlung, Masken zu tragen. Ausnahme Hanau: Die Stadt hat ab Montag wegen der Corona-Infektionsgefahr für das Betreten von Geschäften und Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs eine Maskenpflicht angeordnet. Dabei reichen laut Stadtverwaltung sogenannte Alltagsmasken, Tücher oder Schals.
Von dpa