Cum-Ex: Zäher Auftakt

Der Prozess gilt als Pilotverfahren, als Blaupause für etliche ander, ähnlich gelagerte Fälle: Vor dem Landgericht Wiesbaden sind sechs Männer angeklagt wegen...

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WIESBADEN. (cc). Das deutschlandweit erste Verfahren wegen umstrittener Cum-Ex-Geschäfte erweist sich als ausgesprochen zäh. Mit einer Eröffnung ist nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen. Dabei hatte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ihre Anklage gegen sechs Beschuldigte bereits im Oktober vergangenen Jahres fertiggestellt. Zugestellt war die Schrift jedoch erst im Mai. Denn die knapp 1000 Seiten hatten übersetzt werden müssen, weil Angeklagte in Gibraltar und Großbritannien leben. Danach hat die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Wiesbaden, vor dem die Anklage liegt, eine Frist zur Stellungnahme gesetzt, die am Freitag abgelaufen ist.

Um Fristverlängerung bis Jahresende gebeten

Nur eine Stellungnahme sei bislang eingetroffen, so der Sprecher des Gerichts. Alle anderen Angeklagten hätten um Fristverlängerung gebeten, manche bis Jahresende. Erst nach Vorliegen der Stellungnahme kann die Kammer über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden. Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, mit Aktienverkäufen Kapitalertragssteuer sowie Solidaritätszuschlag in Höhe von 107 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Als „Erfinder“ dieser Geschäfte gilt Hanno Berger. Er ist einer der sechs Angeklagten, hatte früher als Bankprüfer der Oberfinanzdirektion Frankfurt gearbeitet.