Ab Montag gilt in Hessen die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Wo die teils weitreichenden Einschränkungen greifen sollen.
WIESBADEN. Die hessische Landesregierung hat am Donnerstag eine Reihe teils weitreichenden Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie beschlossen. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sagte, die Maßnahmen seien „eine Zumutung für jeden, das gesellschaftliche Leben, den sozialen Zusammenhalt und die Wirtschaft“, wegen der rasanten Entwicklung der Infektionen aber unausweichlich. Die Beschlüsse, die zunächst bis Ende November Gültigkeit haben, im Einzelnen:
Maskenpflicht: In Hessen gilt vom kommenden Montag an eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die Regelung betrifft stark frequentierte Straßen oder Plätze, insbesondere Fußgängerzonen, wie Bouffier erläuterte. Dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgängig eingehalten werden könne, müsse künftig eine Mund-Nasen-Schutz-Bedeckung getragen werden, sagte der CDU-Politiker. Details sollten die Kommunen regeln. In den Schulen gilt anders als bisher von Montag an ab den fünften Klassen eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Wenn sich in einem Fahrzeug Personen aus mehreren Haushalten befinden, ist eine Alltagsmaske zu tragen.
Veranstaltungen und Feiern: Öffentliche Veranstaltungen können nur bei einem besonderen öffentlichen Interesse stattfinden. Als Beispiele nannte Bouffier Gedenktag, wie tea zum 9. November. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt. Privatfeiern außerhalb der eigenen Wohnung sind verboten.
Seniorenheime und Kliniken: Es gibt weiterhin keine generellen Besuchsbeschränkungen für Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime. Maßgeblich sind die jeweiligen Hygienekonzepte der Einrichtungen.
Geschäfte: Der Einzelhandel bleib geöffnet. Es gilt künftig die Regel, dass nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche Zutritt hat.
Gastronomie: Restaurants, Kneipen, Bars oder Clubs werden geschlossen. Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken bleibt erlaubt. Betrieben, die geschlossen werden, soll eine Entschädigung von 75 Prozent des Umsatzes im November 2019 gewährt werden.
Freizeit, Kultur, Sport: Einrichtungen der Freizeitgestaltung müssen schließen. Dazu gehören Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos, Messen, Freizeitparks oder Spielhallen.
Dienstleistungen: Betrieb im Bereich der Körperpflege, also Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios bleiben geschlossen.
Reisen: Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken im Inland sind untersagt. Notwendige Geschäftsreisen bleiben gestattet.
Quarantäne: Bei einem positiven Corona-Test müssen sich Betroffene unmittelbar und auch ohne eine Anordnung des Gesundheitsamts für zwei Wochen in häusliche Quarantäne begeben. Das gilt auch für alle Personen, die im gleichen Hausstand leben.
Der hessische Landtag wird an diesem Samstag zu einer Sondersitzung zusammenkommen und über die neuen verschärften Corona-Regeln für die Bürger im Land debattieren. Das teilte der Landtag auf Anfrage mit. Bouffier wird eine Regierungserklärung abgeben. Mit Kritik reagierte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) auf den Teil-Lockdown in Hessen. Das Unverständnis über die Schließungen sei groß.