Radelndes Kind beschädigt Auto: Aufsichtspflicht verletzt?

Ein achtjähriges Kind haftet bei einem Unfall im Straßenverkehr grundsätzlich nicht selbst. Allerdings können Eltern für den Nachwuchs haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Ein achtjähriges Kind haftet bei einem Unfall im Straßenverkehr grundsätzlich nicht selbst. Allerdings können Eltern für den Nachwuchs haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Wer im Linienbus keinen Sitzplatz findet, muss sich unterwegs zumindest gut festhalten. Denn kommt es bei einem Bremsmanöver zu einem Sturz, muss der Fahrer in der Regel nicht haft...
Einerseits müssen Verkehrsgesellschaften in Zeiten von Corona auf sinkende Fahrgastzahlen reagieren, andererseits muss gerade wegen der Krise eine Entzerrung gewährleistet sein.
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Nach einer Auto-Unfallreparatur stehen Geschädigten nicht nur die Erstattung der Kosten für Arbeitsstunden und Material zu. Auch Posten wie Überführung oder Reinigung kommen hinzu...
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