Bei Brustkrebs-Nachsorge gibt es kein Anrecht auf MRT

Die Nachsorge bei Brustkrebserkrankungen ist wichtig, denn auch nach vielen Jahren kann es zu erneuten Zellveränderungen kommen. Allerdings besteht kein Anrecht auf regelmäßige MRT-Untersuchungen. Das zeigt ein Urteil aus Celle.