BGH: Online-Partnervermittler können Vergütung einklagen

Klassische Heiratsvermittler haben es schwer, ihren Lohn nachträglich einzufordern. Grund ist ein Paragraf des Bürgerlichen Gesetzbuches. Online-Plattformen wie Parship bleiben davon jedoch unberührt, stellt der BGH klar. Was bedeutet das für Nutzer?