Wenn die Urlaubsfahrt im Gefängnis endet - besondere...

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Wer auf Schweizer Straßen - hier die einladend freie A12 bei Villars-sur-Glâne - rast, riskiert im wahrsten Sinne des Wortes ganz schnell eine Gefängnisstrafe. Foto: Wikimedia Commons/Dietrich Michael Weidmann

Andere Länder, andere Sitten - das gilt natürlich auch bei Autofahrten im Urlaub. Der ADAC hat - wie jedes Jahr - eine Liste der Besonderheiten und sogar Gefahren...

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. Wer in Italien mehr als nur ein wenig zu tief ins Glas schaut und anschließend bei einer Trunkenheitsfahrt mit 1,5 Promille oder mehr erwischt wird, riskiert nicht nur eine saftige Geldstrafe. Auch kann sein Auto, sofern er der Halter ist, beschlagnahmt und zwangsversteigert werden (lernen wir daraus etwa, dass notorische Drink-and-Drive-Anhänger niemals mit dem eigenen Auto unterwegs sein sollten?). Fast schon harmlos mutet dagegen an, dass man zwischen 15. Mai und 15. Oktober nicht mit reinen Winterreifen auf die Straße darf.

Gefahr ab zwei Promille

Auch in Dänemark landet laut ADAC das Auto ruck zuck unter dem Hammer, wenn sich der Fahrer betrunken hinters Steuer setzt. Für nicht so geübte Pichler ist die Gefahr hier aber deutlich geringer als in Italien. Der Erwischte muss über einen Blutalkoholgehalt von mindestens 2 Promille verfügen - angesichts der Preise für Bier und Wein in Dänemark ein teurer und auch nicht ganz einfach zu erreichender Wert.

"Blaulichtsteuer" in Österreich

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Wer bei einem Bagatellunfall in Österreich die Polizei ruft, obwohl man auch ohne Ordnungshüterhilfe die Daten der Beteiligten hätte austauschen können, lernt die "Blaulichtsteuer" kennen. Die beträgt laut ADAC 36 Euro. Allerdings hat man trotz des Namens kein Anrecht darauf, dass die Polizisten mit Schmackes, eingeschaltetem Blaulicht und tönender Sirene vorfahren. Offiziell heißt das Ganze "Unfallmeldegebühr", was aber längst nicht so schön klingt.

Unfall immer melden

In Kroatien läuft es genau andersherum: Hier muss jeder Unfall der Polizei gemeldet werden. Sichtbar beschädigte Autos dürfen das Land nur mit poilzeilicher Schadensbestätigung wieder verlassen.

Lust auf ein Jahr Knast?

Bekannt sein dürfte, dass man sich in der Schweiz besser an alle Tempolimits hält (ist ja eh ein kleines Land, durch das man auch bei normaler Geschwindigkeit nach ungefähr "drei Hits am Stück" aus dem Radio durch ist). 40 km/h zu schnell in einer Tempo-30-Zone oder 80 km/h zu schnell auf der Autobahn - und schon kann sich der Aufenthalt bei den Eidgenossen drastisch verlängern: Mindestens ein Jahr Haft droht dann laut ADAC.

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Gelb ist das neue Rot

In Slowenien besteht bereits bei einer gelben Ampel Haltepflicht (bei grüner noch nicht, aber da arbeitet man wahrscheinlich bereits dran). Wenn man bei einer Verkehrssünde erwischt wird, sollte man das entstehende Bußgeld ohne Wenn und Aber gleich bezahlen. Andernfalls droht - Gruß aus dem Nachbarland Italien - eine Beschlagnahme des Fahrzeugs oder gar ein Aufenthalt in Polizeigewahrsam (des Fahrers, nicht des Autos natürlich).

Die Tücken der Scan-Technik

…und dann warnt der ADAC davor, dass die Nummernschilderkennung für die Autobahnmaut (elektronische Vignette) in Ungarn eine Freundin von Zahlendrehern zu sein scheint. Deshalb solle man bei Zahlung auf dem Beleg ganz genau kontrollieren, ob das angegebene Nummernschild mehr als nur entfernte Ähnlichkeit mit dem eigenen hat…