Nach den Querelen um den Vorstandsvorsitzenden Johannes Kaluza hat der Aufsichtsrat des 1.FSV Mainz 05 sich am Montagabend für eine außerordentliche Mitgliederversammlung am...
MAINZ. Nächste Etappe zur Lösung der Führungskrise beim 1. FSV Mainz 05: Der Aufsichtsrat des Fußball-Bundesligisten hat für den 11. Januar 2018 in die Opel Arena zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen. Diesen Beschluss habe das Kontrollgremium auf seiner Sitzung einstimmig gefasst, teilte der Verein mit. Nach Paragraf zehn, Absatz drei, der Satzung hat der Aufsichtsrat das Recht, zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einzuladen. Das stehe dem Gremium satzungsgemäß zu, „wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist“.
Allerdings soll im Januar nicht der neue Vorsitzende gewählt, sondern die Vorbereitung für diesen Schritt getroffen werden. „In diesem Zusammenhang soll auch über bereits vorliegende Anträge zur Satzungsänderung entschieden werden“, hieß es in der Mitteilung. Aus Reihen der Mitglieder seien bereits Anträge zum Status des Vereinsvorsitzenden als auch zum Wahlverfahren eingegangen, über die vor einer Neuwahl in der angesetzten außerordentlichen Mitgliederversammlung befunden werden müsse.
Formaler Schritt fehlt noch
Über die genauen Inhalte dieser Anträge ist zwar noch nichts bekannt, allerdings wird es im Kern um die Frage gehen, ob der 1. FSV Mainz 05 in Zukunft von einem ehrenamtlichen oder einem hauptamtlichen Vorstands- und Vereinsvorsitzenden geführt wird. Knackpunkt in diesem Abstimmungsprozess könnte der Wille vieler Mitglieder werden, „ihren“ Vorsitzenden auch wählen zu wollen – was bei einer hauptamtlichen Besetzung des Postens schlichtweg nicht realisierbar wäre. Wie diese Diskussion ausgeht, und auf Basis welcher Satzung der Verein in den kommenden Jahren geführt werden wird, stellt sich demnach am 11. Januar heraus.
Im Anschluss an diese außerordentliche Mitgliederversammlung wird der Aufsichtsrat „unverzüglich“ zu einer weiteren Mitgliederversammlung einladen, in deren Rahmen dann der neue Vereinsvorsitzende gewählt wird. Weil Kandidatenvorschläge spätestens vier Wochen vor der Wahl eingereicht sein müssen, könne diese Wahl „frühestens Ende Februar/Anfang März“ stattfinden.
Dafür muss allerdings noch eine notwendige Voraussetzung erfüllt sein. 05-Vorsitzender Johannes Kaluza hat bisher zwar angekündigt, den Weg für Neuwahlen freimachen zu wollen, der formale Schritt, um das zu ermöglichen, nämliche die offizielle Erklärung, dass er sein Amt tatsächlich niederlegt, fehlt allerdings noch. „Eine Verständigung hierüber ist bisher nicht erfolgt“, teilte der Aufsichtsrat dazu mit. Kaluza habe krankheitsbedingt nicht an der Sitzung des Kontrollgremiums teilnehmen können.
Kaluzas Wiederantritt weiter offen
Auf AZ-Anfrage ließ Kaluza nur wenig Neues mitteilen. „Der Vorstand arbeitet gemeinsam mit den Geschäftsführern vertrauensvoll und sachorientiert in den operativen Themen des Vereins weiter. Die weiteren Schritte zu einer neuen Mitgliederversammlung mit Neuwahlen werden intern diskutiert und entschieden und dann veröffentlicht.“ Ob Kaluza nach den ganzen Turbulenzen und Rücktrittsforderungen der vergangenen Wochen noch einmal antreten würde, lässt er damit weiter offen.
Denn die offizielle Niederlegung seines Amtes bedeutet nicht automatisch, dass Kaluza auch zurücktritt. Damit würde er lediglich die juristischen Wege ebnen, um überhaupt über einen neuen Vorsitzenden abstimmen zu können – wenn es denn bei dem Konstrukt eines ehrenamtlichen Vorsitzenden bleibt.
So oder so gilt aber, wenn es bei einem ehrenamtlichen Kopf bleibt: Der Wahlkampf wäre mit dem Start der Bewerbungsphase bis vier Wochen vor der Wahlversammlung wieder gestartet. Die Kandidaten würden erneut durch eine Wahlkommission auf ihre Eignung geprüft werden. Ein Unterschied zu damals: Während es im vergangenen Wahlkampf noch keinen Aufsichtsrat als Gremium gab, hätte dieser nun laut Paragraf zwölf, Absatz fünf, das satzungsmäßige Recht, „der Wahlkommission Vorschläge für geeignete Kandidaten zur Wahl des Vereinsvorsitzenden“ zu unterbreiten. Mit dem 11. Januar steht nun der nächste feste Termin. Bis dahin müssen allerdings noch einige Fragen geklärt werden.