Nach dem Rücktritt von Johannes Kaluza steht der 1. FSV Mainz 05 mal wieder vor zukunftsweisenden Wochen. Die schon länger geführte Diskussion um eine neue Satzung wird durch...
MAINZ. Nach dem Rücktritt von Johannes Kaluza steht der 1. FSV Mainz 05 mal wieder vor zukunftsweisenden Wochen. Die schon länger geführte Diskussion um eine neue Satzung wird durch den plötzlichen Handlungsbedarf auf dem Posten des Vereins- und Vorstandsvorsitzenden verschärft. Viele Fragen drängen sich auf.
Wann wird der neue Vorsitzende gewählt?
Direkt in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 21. Januar 2018, die der Aufsichtsrat einberufen hat. Der ursprünglich am 11. Januar vorgesehene Termin einer außerordentlichen Mitgliederversammlung entfällt. Ort und Zeit der nun für den 21. Januar angesetzten Mitgliederversammlung werden noch bekanntgegeben.
Was passiert mit der Satzung?
Der Aufsichtsrat muss natürlich erst einmal abwarten, was mit den schon eingangenen Antragen zur Änderung der Satzung passiert. Werden sie aufrechterhalten, müssen sie am 21. Januar diskutiert werden. Da das Kontrollgremium aber direkt für diese außerordentliche Mitgliederversammlung die Neuwahl eines Vereinsvorsitzenden auf die Tagesordnung gesetzt hat, legt das nahe, dass der Aufsichtsrat bei der aktuellen Satzung und einem ehrenamtlichen Vorsitzenden bleiben möchte. Denn fest steht: Es kann nur ein Ehrenamtler gewählt werden. Ein Hauptamtler müsste vom Aufsichtsrat bestellt werden.
Wer kann kandidieren?
Im Prinzip jeder, der die in der Satzung festgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt. In Paragraph 12, Absatz 5, heißt es dazu: „Der vorgeschlagene Kandidat muss Vereinsmitglied sein und muss zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung das dreißigste Lebensjahr, darf aber noch nicht das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben.“ Zudem muss der Bewerber „über eine mindestens zehnjährige Erfahrung in wirtschaftlichen Angelegenheiten in einer Managementposition oder einer vergleichbaren Führungsposition im Sport“ verfügen oder „eine anerkannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens“ sein.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Im Prinzip genau so, wie vor der Wahl im vergangenen Sommer. Bewerber haben bis zum 24. Dezember Zeit, ihre Unterlagen an die Wahlkommission zu schicken. Diese wird dann über die Zulassung der Bewerber entscheiden. Bei der Wahl im Juni sortierte die Wahlkommission Peter Sommer als einzigen der vier Bewerber aus. Über seine Gründe muss das Gremium keine Auskunft geben.
Aus welchen Personen besteht die Wahlkommission?
Die in diesem Jahr gewählte Wahlkommission ist weiterhin im Amt. Klaus Hammer, Gerd Krämmer, Hans-Günter Mann, Karl-Hubert Oehl und Dr. Udo Seyfarth werden nun auch wieder über die Zulassung der Bewerber entscheiden.
Tritt Jürgen Doetz noch einmal an?
Bisher hat sich der langjährige 05-Vizepräsident nicht öffentlich geäußert. Tatsache ist, dass sein Name zuletzt immer häufiger gefallen ist. Vor allem vor dem Hintergrund, weil viele 05-Insider gesagt haben, Doetz hätte niemals gegen Kaluza verloren, wenn dieser vor seiner Wahl nicht betont hätte, keine finanziellen Interessen zu verfolgen. Ebenso ist es ein offenes Geheimnis, dass Kaluza mit der Forderung nach einem Verdienstausfall gar nicht erst durch die Prüfung der Wahlkommission gekommen wäre.
Ändert sich etwas an der Höhe der Aufwandsentschädigung?
Da der Aufsichtsrat immer wieder betont hat, die Aufwandsentschädigung nicht in Bezug auf Johannes Kaluza, sondern auf das Amt des Vereinsvorsitzenden festgelegt zu haben, dürfte sich an den 3000 Euro im Monat nichts ändern – es sei denn, der Vorsitzende würde doch einen Geschäftsbereich erhalten. Was angesichts der bevorstehenden Komplettierung des Vorstandes allerdings nahezu ausgeschlossen ist.
Wann kommt der zweite hauptamtliche Vorstand?
Der Aufsichtsrat befindet sich in der finalen Phase seiner Suche und will den kaufmännischen Vorstand noch vor Weihnachten berufen. Dann wäre der Vorstand, der für Verträge zwei Unterschriften braucht, rein formal gesehen, auch wieder alleine handlungsfähig.