Fußball: Ab 29. Mai sind in Hessen Testspiele möglich

Packende Szenen und draußen wieder Zuschauer, wie hier beim Pokalspiel der Wiesbadener Clubs FC Maroc und Spvgg. Sonnenberg, darauf hoffen alle Fußballteams. Archivfoto: rscp/Frank Heinen

Verantwortliche des Hessischen Fußball-Verbands stellen die Weichen für einen Neustart des Spiel- und Trainingsbetriebs.

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Wiesbaden. In Hessen dürfen die Jugendlichen, Frauen und Männer in den Vereinsmannschaften, die seit November 2020 keine Spiele mehr austragen durften, auf einen Neustart der Saison 2021/22 hoffen. Ein erster Schritt in diese Richtung: Ab 29 Mai dürfen – je nach örtlicher Verfügungslage – Testspiele ausgetragen werden. Wobei das als Signal zu interpretieren ist. Zunächst einmal müssen alle im Training, sofern das lokal schon erlaubt ist, erst wieder Fitness-Grundlagen schaffen. Für Stefan Reuß, den Präsidenten des Hessischen Fußball-Verbands (HFV), ist es aber „ein großer Schritt in Richtung Normalität“.

Die Präsidiumsmitglieder, Regionalverantwortlichen und Fußballwarte der 32 hessischen Kreise haben in ihrer Videoschalte ferner beschlossen, die Kreispokalwettbewerbe der alten Runde 2020/21 bis zum 1. August zu verlängern.

Liga-Start im August oder September

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Wann genau die Saison 2021/22 starten wird, haben die HFV-Verantwortlichen nicht festgelegt. Angesichts des benötigten Vorlaufs beim Trainingsbetrieb, für den mindestens acht Wochen veranschlagt werden, bleibt abzuwarten, ob bereits im August, wie ansonsten in normalen Zeiten, begonnen wird. Zumal die Sommerschulferien in Hessen (19. Juli bis 27. August) für Abwesenheiten von Spielerinnen und Spielern im Übungsbetrieb sorgen dürften. Eher erscheint daher ein Start im September realistisch.

Vor- und Rückrunde oder alternative Spielklassenmodelle?

Auch die Frage, ob alternative Spielmodelle zur üblichen Saison mit Vor- und Rückrunde ein Thema werden, ist offen. Verbandsspielwart Jürgen Radeck hatte entsprechende Vorschläge gemacht. Mit einer einfachen Spielrunde als Option sowie möglicherweise anschließenden Play-off-Spielen um den Aufstieg und im Bereich Abstieg. Auch Teilungen von Spielklassen mit vielen Teilnehmern in zwei Staffeln stehen im Raum.

Die HFV-Erklärung im Wortlaut:

Der Freundschaftsspielbetrieb im Zuständigkeitsgebiet des Hessischen Fußball-Verbandes kann unter Beachtung der behördlichen Vorgaben und Verfügungslage ab dem 29. Mai 2021 wieder aufgenommen werden. Dabei sind in Hinblick auf den jeweiligen möglichen Startzeitpunkt die örtlichen Besonderheiten und Vorgaben zu berücksichtigen. Zudem wird ein angemessener Trainingsvorlauf empfohlen. „Wir freuen uns, dass wir wieder auf den Platz und mit der Möglichkeit der Ausübung von Freundschaftsspielen einen großen Schritt in Richtung Normalität gehen dürfen. Dies ist besonders für unsere Nachwuchskicker von großer Bedeutung “, erklärte HFV-Präsident Stefan Reuß.

HFV-Vizepräsident Torsten Becker ergänzte: „Natürlich müssen die Vereine jedoch dabei beachten, ob die örtliche Verfügungslage dies auch zulässt und diese Vorgaben auch befolgen. Hier ist das Stufenmodell entscheidend. Es muss also je nach Gebietskörperschaft darauf geachtet werden, in welcher Stufe sich der Fußballkreis befindet. Dazu ist eine Beachtung der offiziellen Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte notwendig.“

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Zudem wurde der Weg für den Pflichtspielbetrieb der Spielzeit 2021/2022 bereitet. Dieser könnte nach derzeitigem Stand durch die spielleitenden Stellen nach Gewährung eines angemessenen Trainingsvorlaufes und unter Beachtung der relevanten Rahmenterminpläne, der Vorgaben der einschlägigen Bestimmungen sowie der zuständigen Verbandsausschüsse unter Beachtung der behördlichen Vorgaben und Verfügungslage aufgenommen werden.

Da somit der Spielbetrieb ab dem 29. Mai 2021 als wieder aufgenommen gilt, tritt die Hemmung der Wartefristen ab diesem Tag zunächst wieder außer Kraft.

Pokalwettbewerbe der Spielzeit 2020/2021: Der vom HFV organisierte Kreispokalwettbewerb der Herren der Spielzeit 2020/2021 kann über den 30. Juni 2021 hinaus bis zum 1. August 2021 fortgeführt werden.

Zur Teilnahme am Bitburger-Hessenpokal muss der Kreispokalsieger durch den jeweiligen Kreisfußballausschuss bis zum 1. August 2021 dem Klassenleiter des Bitburger-Hessenpokals gemeldet werden. Die Kreispokalwettbewerbe können auch in abweichenden Spielmodi weitergeführt werden, ausgenommen davon sind jedoch die Halbfinalspiele sowie das Finale. Sollte der Kreispokalsieger auf sportlichem Wege nicht rechtzeitig bis zum 1. August 2021 ermittelt werden können, kann der jeweilige Kreisfußballausschuss den Kreispokalsieger unter den zu diesem Zeitpunkt verbliebenen Teilnehmern des Wettbewerbs in eigener Zuständigkeit regeln.

Frauen: Die vom HFV organisierten und noch nicht beendeten Pokalwettbewerbe auf Verbands- und Kreisebene der Frauen der Spielzeit 2020/2021 werden mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Alle noch nicht durchgeführten Spiele der oben genannten Wettbewerbe, einschließlich der dazugehörigen Qualifikationsrunden, entfallen ersatzlos. Der Teilnehmer für die erste Runde des DFB-Pokals der Frauen der Spielzeit 2021/2022 wird durch Losentscheid in Zuständigkeit des Verbandsausschusses für Frauen- und Mädchenfußball ermittelt. Am Losentscheid nehmen die für den Hessenpokal der Frauen der Spielzeit 2020/2021 gemeldeten Mannschaften der Hessenliga sowie der hessischen Mannschaften der Regionalliga Süd der Spielzeit 2020/2021 teil. Ausgenommen hiervon sind die Mannschaften solcher Vereine, die bereits mit einer höherklassigen Mannschaft am DFB-Pokal der Spielzeit 2021/2022 teilnehmen.

B-, C- und D-Juniorinnen: Die vom HFV organisierten Hessenpokalwettbewerbe der B-, C- und D-Juniorinnen der Spielzeit 2020/2021 werden mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Alle noch nicht durchgeführten Spiele dieser Wettbewerbe entfallen ersatzlos. Die Ermittlung eines Siegers der Hessenpokalwettbewerbe der B-, C- und D-Juniorinnen dieser Spielzeit findet nicht statt.

Die vom HFV organisierten Pokalwettbewerbe der B-, C-, D, und E-Juniorinnen auf Kreis- und Regionalebene können nach dem Ermessen des/der jeweils zuständige*n Pokalspielleiter*in im Rahmen der geltenden Corona-Verordnungen bis zum Ende der Spielzeit 2020/21 durchgeführt werden.

Junioren: Die vom HFV organisierten Hessenpokalwettbewerbe der A- und B-Junioren sowie die Regionalpokalwettbewerbe der C- und D-Junioren der Spielzeit 2020/2021 werden mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Alle noch nicht durchgeführten Spiele dieser Wettbewerbe entfallen ersatzlos. Die Ermittlung eines Siegers der Hessenpokalwettbewerbe der A- und B-Junioren sowie der Regionalpokalwettbewerbe der C- und D-Junioren findet nicht statt. Gemäß der Entscheidung des DFB wird der DFB-Vereinspokal der A-Junioren der Spielzeit 2021/2022 mit dem Teilnehmerfeld der Spielzeit 2020/2021 gespielt.

Die vom HFV organisierten Pokalwettbewerbe der Junioren auf Kreisebene können nach dem Ermessen des jeweils zuständigen Kreisjugendausschusses und im Rahmen der geltenden Corona-Verordnungen bis zum Ende der Spielzeit 2020/21 durchgeführt werden.

Änderungen Spiel und Jugendordnung Die Spiel und Jugendordnung wurde dahingehend modifiziert, dass die Strafen für Nichterfüllung des Unterbaus, Nichtmeldung von Spielergebnissen, Nichterfüllung der Rahmenbedingungen für die 5. und 6. Spielklassenebene und Nichterfüllung der Rahmenbedingungen für die Frauen-Hessenliga und Frauen-Verbandsliga in der Saison 2020/2021 ausgesetzt werden. Weitere Änderungen und Details dazu sind auf der HFV-Homepage hinterlegt.

HFV-Schatzmeister Ralf Viktora verkündete, dass die Aktivbeiträge der Vereine an den Hessischen Fußball-Verband für die beiden Spielzeiten 2020/2021 und 2021/2022 lediglich einmal eingezogen würden, „Die Männermannschaften haben diese Gebühr bereits entrichtet, für diese entfällt eine weitere Zahlung für die kommende Spielzeit. So kommen wir den durch die Corona-Pandemie gebeutelten Vereinen in einem weiteren Punkt entgegen und möchten so unseren Beitrag zur Erhaltung unserer Sportvereine leisten.“