Darmstadt (red). In diesen Tagen kommt es bei der Darmstädter Agentur für Arbeit vermehrt zu Anfragen nach der Möglichkeit einer Gleichstellung von Schwerbehinderten. Das...
. Darmstadt (red). In diesen Tagen kommt es bei der Darmstädter Agentur für Arbeit vermehrt zu Anfragen nach der Möglichkeit einer Gleichstellung von Schwerbehinderten. Das teilte die Arbeitsagentur mit. Die Betroffenen, meist Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40, erhoffen sich damit einen besonderen Schutz für den Fall, dass ihr Arbeitgeber im Zuge der Coronakrise Kündigungen aussprechen muss.
Ein Trugschluss: Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen greift nicht, wenn Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen aussprechen müssen. Muss ein Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen Mitarbeiter entlassen, sind Schwerbehinderte und Gleichgestellte nicht besonders geschützt, weil die Behinderung nicht ursächlich für die Kündigung ist.
Wenn der festgestellte Grad einer Behinderung mindestens 30, aber weniger als 50 ist, kann bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragt werden. Mit der Gleichstellung erhalten sie denselben besonderen Kündigungsschutz wie schwerbehinderte Menschen. Im Falle der Kündigung prüft der Landeswohlfahrtsverband, ob Beschäftigte aufgrund ihrer Behinderung gekündigt und damit benachteiligt wurden. Dies gilt nicht bei Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen, da davon behinderte und nichtbehinderte Beschäftigte gleichermaßen betroffen sind.