Bender steht Rede und Antwort

Vor etwa einem halben Jahr hat der Akteneinsichtsausschuss in Sinn das Buch zugemacht. Neun Beschwerden sah man als beanstandungsfrei an. Nun gab Bürgermeister Hans-Werner...

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SINN. Vor etwa einem halben Jahr hat der Akteneinsichtsausschuss in Sinn das Buch zugemacht. Neun Beschwerden sah man als beanstandungsfrei an. Nun gab Bürgermeister Hans-Werner Bender (parteilos) in der Gemeindevertretung drei noch offene Sachstandberichte.

Dabei ging es um den aktuellen Stand in dem Verfahren zwischen der Bürgergas GmbH und der Gemeinde Sinn. In den Sinner Nachrichten waren in einem Inserat der EAM Telefonnummern abgebildet. Bürgergas hatte juristische Schritte eingeleitet, weil man der Auffassung war, dass diese Nummern zum Vertrieb führen. Zudem ging es um die Ausgestaltung einer Neujahrsempfangs-Karte.

Die Berufung von Bürgergas wird am 29. November beim Oberlandesgericht in Frankfurt verhandelt

In der ersten Instanz wurde ein gerichtliches Verfahren am Landgericht in Limburg geführt, das sich derzeit in der Berufungsinstanz am Oberlandesgericht in Frankfurt befinde, erläuterte Bender. Die Klage, die Gemeinde Sinn habe durch die Darstellung von Bereitschaftsrufnummern in den Sinner Nachrichten unlauter gehandelt, habe das Landgericht zugunsten der Gemeinde abgewiesen. Erstinstanzlich sei der Klage von Bürgergas lediglich im Bezug auf die Neujahrsempfangs-Karte stattgegeben worden.

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Bürgergas hat Berufung eingelegt. Beim Oberlandesgericht in Frankfurt sei für den 29. November ein Termin angesetzt. Die von der Gemeindevertretung geforderte juristische Einschätzung vom Hessischen Städte- und Gemeindebund müsse dem Parlament nachgereicht werden, sagte Bender.

Zweiter Punkt war die Betriebsführungsvereinbarung der Gemeinde Sinn mit dem TSV Fleisbach. Bender ist Vorsitzender des Vereins. 2016 wurde vereinbart, dass der TSV das Bürgerhaus „übernimmt“ und dafür einen jährlichen Zuschuss von 16 500 Euro von der Gemeinde erhält. Dazu hätte die Gemeinde einen entsprechenden Beschluss fassen müssen, stellte der Akteneinsichtsausschuss fest.

Christoph Herr (CDU), Erster Beigeordneter der Gemeinde Sinn, berichtete am Dienstag, dass es bislang keinen rechtskräftigen Vertrag gebe, der auf einem Beschluss des Parlaments basiere. Wegen personeller Engpässe im Rathaus sollte dieser Vertrag aber am 1. September dem Gremium vorgelegt werden.

Im dritten Fall ging es um die Erddeponie in Fleisbach. In der Beschwerde waren Kosten in Höhe von 6000 Euro für die Beseitigung dort gelagerter Stoffe vor einer Besichtigung durch Aufsichtsbehörden in den Raum gestellt worden.

Viereinhalb Arbeitsstunden seien durch Bauhofmitarbeiter geleistet worden, berichtete Herr der Gemeindevertretung. Da das Erdlager nur für organisches Material bestimmt sei, sei Bauschutt entfernt und entsorgt worden. Insgesamt seien – inklusive Arbeitsstunden – Kosten in Höhe von rund 230 Euro angefallen. Die Arbeiten hätten sich auf das Erdlager beschränkt.

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Von Katrin Weber